Chronik des gewerblichen Güterfernverkehrs ab 1925

 

Wir haben das Jahr 1925 gewählt, da vor dieser Zeit kaum Verordnungen und Gesetze zum Thema erlassen wurden, das hängt sicherlich damit zusammen, dass es bis dato kaum Kraftfahrzeuge gab mit denen Güterfernverkehr betrieben werden konnte.

Urlastwagen aus den 20er Jahren. Man erkannte schon damals die Konkurenz zur Bahn und ergriff Maßnahmen

Am 26.08.1925 tritt das Gesetz über Kraftfahrzeuglinien in Kraft und ergänzt die Verordnung betreffend die Kraftfahrlinien vom 24.01.1919.

Begründet wird die Verordnung zum Schutz der Eisenbahn da man eine Konkurrenzentwicklung des Kraftwagens zur Eisenbahn erkennt.

Mercedes L2 von 1929, mit 4 Tonnen Nutzlast. Unterwegs war der Mercedes für Walter Voss aus Schenefeld bei Itzehoe. Die Aufnahme stammt aus der Zeit vor 1931, in der noch keine Kennzeichnungspflicht bestand.

Weiterhin wurde die Festlegung des Genehmigungszwangs mit Zulassungsprüfung für gewerbliche Linienverkehre eingeführt.

Im Jahr 1931 gab es weitere grundlegende Veränderungen im gewerblichen Güterverkehr, am 06.10.1931 tritt die Überlandverkehrsordnung in Kraft.

Diese regelt, dass zwischen Personen- und Güterverkehr auf der Straße gesetzlich unterschieden wird.

Um den Preiswettbewerb zwischen Eisenbahnen und Kraftfahrzeugen auszuschalten, erfolgt der Aufbau des „Deutschen Eisenbahngütertarif (DEGT)“.

Mit diesem Mercedes L5000, der 1932 zum Zigarettentransport, mit einem Aufbau und Anhänger von Schumann Werdau an August Heiser in Hamburg geliefert wurde, konnte man schon der Bahn Konkurenz machen. Auf dem Schild kann man erkennen, dass Fa. A.Heiser genehmigten Güterfernverkehr mit Standort in Hamburg betrieb.

Gern zeigten sich die "Herren-Fuhrleute" mit ihrem 5 Tonner Faun. Aufgrund des Genehmigungsschildes, lässt sich das Foto auf die Zeit zwischen 1931 bis 1935 eingrenzen.

Weiterhin führte man die Trennung zwischen Güternah- und Fernverkehr ein (50 km Regelung für Güternahverkehr).  

Die Genehmigungspflicht wurde erweitert auf alle gewerblichen Güterfern-verkehre (Werkfernverkehr, Möbelfernverkehr etc.).

Auch der „Reichs-Kraftwagen-Tarif“ im kurzen RKT genannt, wurde als Mindestpreisregelung am 09.10.1931 eingeführt. Mit diesem Datum wurde auch die Überwachung der Tarifeinhaltung durch die höheren Verwaltungsbehörden eingeführt. Dieses hatte auch zur Folge, dass Frachtbriefe und Ladelisten sowie Genehmigungsurkunden Mitführung pflichtig wurden. An den Fahrzeugen mussten Standortschilder angebracht werden (Kennzeichnung Pflicht).

Klare Konkurenz zur Bahn. Mercedes L5000 von 1934. Mit seinen 5 t. Nutzlast erfüllte dieses Fahrzeug die vom Gesetzgeber höchste Zulässige Tonnageklasse für Zweiachslastwagen, bis 1935. Genehmigter Güterfernverkehr, Ebersbronn

Im Jahr 1933 wurde die Leistung Vergütung (WAV) der Spediteure legalisiert.Ab August tritt eine Genehmigungssperre für die Neuzulassung von Kraftfahrzeugen für den Güterfernverkehr ein.

Butter- und Brotauto im Güterfernverkehr der 30er Jahre. Mercedes L3750 mit 8 t. Anhänger. Unterwegs für Jäger, Rendsburg.

Bilder und Text:

Dieter Jaspers

 

Fortsetzung folgt.